Stand: Oktober 2026

E-Rechnungspflicht: ab wann, für wen, mit welchen Ausnahmen

Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen Sie sie bei Rechnungen an andere Unternehmen ab 2027 oder 2028, je nach Umsatz. Hier stehen die Fristen, die Ausnahmen und was als E-Rechnung zählt.

Die Fristen

Maßgeblich ist, wann Sie die Leistung erbracht haben, nicht das Rechnungsdatum. Für EDI-Verfahren, die zwischen Geschäftspartnern schon laufen und die Norm nicht erfüllen, gilt eine eigene Übergangsfrist bis Ende 2027.

Wer betroffen ist

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Deutschland. Für Rechnungen an Behörden gelten eigene Regeln, beim Bund ab 1.000 Euro. Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind auch Freiberufler, Vermieter und Ärzte, selbst wenn sie nur steuerfreie Umsätze haben.

Wer keine E-Rechnung ausstellen muss

Ausgenommene dürfen trotzdem freiwillig E-Rechnungen schicken. Manche Kunden verlangen das, weil ihre Buchhaltung sie automatisch einliest.

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist eine Datei mit strukturierten Daten nach der europäischen Norm EN 16931, die eine Software ohne Abtippen verarbeiten kann. Eine PDF aus Word oder Excel ist keine E-Rechnung, auch nicht mit Unterschrift oder per E-Mail. In Deutschland üblich sind:

Bei ZUGFeRD sind die XML-Daten maßgeblich. Weichen sie von der sichtbaren PDF ab, gilt das XML. Andere Formate sind erlaubt, wenn Sie das mit dem Empfänger vereinbaren und alle Pflichtangaben auslesbar sind.

Schreiben Sie Ihre Rechnungen in Word oder Excel? Laden Sie die PDF in unseren Umwandler. Sie prüfen die erkannten Angaben und bekommen eine ZUGFeRD-PDF mit Ihrem Layout oder eine XRechnung, vorher geprüft nach EN 16931. Eine erhaltene E-Rechnung zeigt nur Code? Mit E-Rechnung prüfen lesen Sie sie kostenlos.

Quellen

§ 14 und § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes, §§ 33, 34, 34a UStDV. Die Auslegung der Finanzverwaltung steht in den BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025 und in den FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung. Diese Seite ist eine Zusammenfassung und keine Steuerberatung. Bei Fragen zu Ihrem Fall hilft Ihre Steuerberatung.